Blankenfelde-Mahlow

Schulanmeldung

Anmeldung der Schulanfänger

Eltern, deren Kinder bis zum 30. September 2024 das sechste Lebensjahr vollenden, können ihre Kinder ab sofort anmelden.

Die Anmeldung erfolgt in diesem Jahr erstmalig online. Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind bis zum 02.02.2024 an.

Die Onlineanmeldung erfolgt über folgende Website:

Die digitale Anmeldung ist unkompliziert. Sie benötigen lediglich einige Informationen zu Ihrem Kind sowie Ihre Kontaktdaten.

Trotz der digitalen Anmeldung muss Ihr Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden.

Am Ende des Anmeldeverfahrens können Sie auf dieser Seite einen Termin für die Vorstellung in der Schule buchen. Der Termin wird Ihnen dann schnellstmöglich per Mail bestätigt.

 

Tag der offenen Tür

findet am 13. Januar 2024 in der Zeit von 9.00 -12.00 Uhr statt.


Wichtige Informationen zur Schulanmeldung

Schulpflicht

„Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.“ (BbgSchulG)

Zuständige Grundschule

Der Schulbezirk in Blankenfelde ist offen. Sie melden Ihr Kind an der Grundschule Ihrer Wahl an. Wenn Ihr Kind eine andere Grundschule außerhalb Blankenfeldes besuchen soll, melden Sie es trotzdem in Blankenfelde an und stellen gleichzeitig einen Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule. Den Antrag erhalten Sie über das Sekretariat.

 

 

Anmeldeunterlagen

Zum Einschulungsgespräch, zu dem Sie bitte Ihr Kind mitbringen, ist die Vorlage folgender Dokumente erforderlich:

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder andere Sorgerechtsentscheidungen
  3. Impfnachweis zur Überprüfung des Masern-Impfschutzes
  4. Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung
  5. Ggf. Meldebescheinigung, wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll bzw. wenn Ihr Kind erst nach dem 1.Dezember 2023 mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet angemeldet wurde.
  6. Gerne können Sie den Hortantrag mitbringen. Wir leiten diesen weiter an den Kommunalservice Blankenfelde-Mahlow

Schulärztliche Untersuchung

Einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie unmittelbar nach Eingang der Schulanmeldung.

Zurückstellung vom Schulbesuch

„Schulpflichtige Kinder können im Ausnahmefall durch die Schulleiterin auf Antrag der Eltern für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.“ (BbgSchulG)

Schülerfahrkarte

Einen Antrag auf Schülerbeförderung (Schülerfahrkarte) können Sie stellen, wenn der Schulweg Ihres Kindes über 2km beträgt. In der Regel betrifft es Kinder aus Jühnsdorf und Dahlewitz. Den Antrag erhalten Sie zum Einschulungsgespräch im Sekretariat.

Bei weiteren Fragen zum Schulaufnahmeverfahren wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule telefonisch unter 03379 -372879 oder per E-Mail sekretariat@ingeborg-feustel-grundschule.de

Susanne Pust

Schulleiterin der Ingeborg-Feustel-Grundschule Blankenfelde