
Blankenfelde-Mahlow
Schulanmeldung
Anmeldung der Schulanfänger
In der Zeit vom 16. Januar bis zum 03. Februar 2023 finden an unserer Schule die Schulanmeldungen statt. Die Anmeldung wird wieder ausschließlich per E-Mail oder per Post erfolgen. Eltern, deren Kinder bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können ihre Kinder anmelden.
Das Anmeldeformular finden sie hier oder kann auch per E-Mail beim Sekretariat der Schule angefordert werden.
Bei Fragen zum Schulaufnahmeverfahren wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule telefonisch oder per E-Mail.

Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular senden Sie bitte per E-Mail an:
sekretariat@ingeborg-feustel-grundschule.de
oder per Post an:
Ingeborg-Feustel-Grundschule
Max-Liebermann-Ring 8
15827 Blankenfelde-Mahlow
Nach Eingang des Anmeldeformulars erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung.
Wichtige Informationen zur Schulanmeldung

Schulpflicht
„Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.“ (BbgSchulG)
Zuständige Grundschule
Anmeldeunterlagen
Zum Einschulungsgespräch, zu dem Sie bitte Ihr Kind mitbringen, ist die Vorlage folgender Dokumente erforderlich:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder andere Sorgerechtsentscheidungen
- Impfnachweis zur Überprüfung des Masern-Impfschutzes
- Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung
- Ggf. Meldebescheinigung, wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll bzw. wenn Ihr Kind erst nach dem 1.Dezember 2022 mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet angemeldet wurde.
- Gerne können Sie den Hortantrag mitbringen. Wir leiten diesen weiter an den Kommunalservice Blankenfelde-Mahlow
Schulärztliche Untersuchung
Einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie unmittelbar nach Eingang der Schulanmeldung.
Zurückstellung vom Schulbesuch
„Schulpflichtige Kinder können im Ausnahmefall durch die Schulleiterin auf Antrag der Eltern für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.“ (BbgSchulG)
Schülerfahrkarte
Einen Antrag auf Schülerbeförderung (Schülerfahrkarte) können Sie stellen, wenn der Schulweg Ihres Kindes über 2km beträgt. In der Regel betrifft es Kinder aus Jühnsdorf und Dahlewitz. Den Antrag erhalten Sie zum Einschulungsgespräch im Sekretariat.

Susanne Pust
Schulleiterin der Ingeborg-Feustel-Grundschule Blankenfelde