Blankenfelde-Mahlow

Schulanmeldung

Anmeldung der Schulanfänger

In der Zeit vom 16. Januar bis zum 03. Februar 2023 finden an unserer Schule die Schulanmeldungen statt. Die Anmeldung wird wieder ausschließlich per E-Mail oder per Post erfolgen. Eltern, deren Kinder bis zum 30. September 2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können ihre Kinder anmelden.

Das Anmeldeformular finden sie hier oder kann auch per E-Mail beim Sekretariat der Schule angefordert werden.

Bei Fragen zum Schulaufnahmeverfahren wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule telefonisch oder per E-Mail.

Das ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeformular senden Sie bitte per E-Mail an: 

sekretariat@ingeborg-feustel-grundschule.de

oder per Post an:

Ingeborg-Feustel-Grundschule
Max-Liebermann-Ring 8
15827 Blankenfelde-Mahlow

Nach Eingang des Anmeldeformulars erhalten Sie von uns eine Eingangsbestätigung.

Zeitnah werden Sie telefonisch, per Post oder E-Mail zum Einschulungsgespräch eingeladen.

Wichtige Informationen zur Schulanmeldung

Schulpflicht

„Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.“ (BbgSchulG)

Zuständige Grundschule

Der Schulbezirk in Blankenfelde ist offen. Sie melden Ihr Kind an der Grundschule Ihrer Wahl an. Wenn Ihr Kind eine andere Grundschule außerhalb Blankenfeldes besuchen soll, melden Sie es trotzdem in Blankenfelde an und stellen gleichzeitig einen Antrag zum Besuch einer anderen als der zuständigen Grundschule. Den Antrag erhalten Sie über das Sekretariat.

 

Anmeldeunterlagen

Zum Einschulungsgespräch, zu dem Sie bitte Ihr Kind mitbringen, ist die Vorlage folgender Dokumente erforderlich:

  1. Geburtsurkunde des Kindes
  2. Ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder andere Sorgerechtsentscheidungen
  3. Impfnachweis zur Überprüfung des Masern-Impfschutzes
  4. Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung
  5. Ggf. Meldebescheinigung, wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll bzw. wenn Ihr Kind erst nach dem 1.Dezember 2022 mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet angemeldet wurde.
  6. Gerne können Sie den Hortantrag mitbringen. Wir leiten diesen weiter an den Kommunalservice Blankenfelde-Mahlow

Schulärztliche Untersuchung

Einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung erhalten Sie unmittelbar nach Eingang der Schulanmeldung.

Zurückstellung vom Schulbesuch

„Schulpflichtige Kinder können im Ausnahmefall durch die Schulleiterin auf Antrag der Eltern für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.“ (BbgSchulG)

Schülerfahrkarte

Einen Antrag auf Schülerbeförderung (Schülerfahrkarte) können Sie stellen, wenn der Schulweg Ihres Kindes über 2km beträgt. In der Regel betrifft es Kinder aus Jühnsdorf und Dahlewitz. Den Antrag erhalten Sie zum Einschulungsgespräch im Sekretariat.

Susanne Pust

Schulleiterin der Ingeborg-Feustel-Grundschule Blankenfelde