Blankenfelde-Mahlow
Schulanmeldung
Anmeldung der Schulanfänger
Eltern, deren Kinder bis zum 30. September 2025 das sechste Lebensjahr vollenden, können ihre Kinder ab 4. November 2024 anmelden.
Die Anmeldung erfolgt online. Bitte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind bis zum 02.02.2025 an.
Die Onlineanmeldung erfolgt über folgende Website:
Die digitale Anmeldung ist unkompliziert. Sie benötigen lediglich einige Informationen zu Ihrem Kind sowie Ihre Kontaktdaten.
Trotz der digitalen Anmeldung muss Ihr Kind persönlich in der Schule vorgestellt werden.
Am Ende des Anmeldeverfahrens können Sie auf dieser Seite einen Termin für die Vorstellung in der Schule buchen. Der Termin wird Ihnen dann schnellstmöglich per Mail bestätigt.
Tag der offenen Tür
findet am 11. Januar 2025 in der Zeit von 9.00 -12.00 Uhr statt.
Wichtige Informationen zur Schulanmeldung
Schulpflicht
„Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum 30. September das sechste Lebensjahr vollendet haben, am 1. August desselben Kalenderjahres.“ (BbgSchulG)
Zuständige Grundschule
Anmeldeunterlagen
Zum Einschulungsgespräch, zu dem Sie bitte Ihr Kind mitbringen, ist die Vorlage folgender Dokumente erforderlich:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht oder andere Sorgerechtsentscheidungen
- Impfnachweis zur Überprüfung des Masern-Impfschutzes
- Teilnahmebescheinigung an der Sprachstandsfeststellung
- Ggf. Meldebescheinigung, wenn Ihr Kind vorzeitig eingeschult werden soll bzw. wenn Ihr Kind erst nach dem 1.Dezember 2024 mit Hauptwohnsitz im Gemeindegebiet angemeldet wurde.
- Gerne können Sie den Hortantrag mitbringen. Wir leiten diesen weiter an den Kommunalservice Blankenfelde-Mahlow
Schulärztliche Untersuchung
Einen Termin zur schulärztlichen Untersuchung vereinbaren Sie bitte selbständig mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst unter der Tel.-Nr. 03378-802645.
Zurückstellung vom Schulbesuch
„Schulpflichtige Kinder können im Ausnahmefall durch die Schulleiterin auf Antrag der Eltern für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.“ (BbgSchulG)
Schülerfahrkarte
Einen Antrag auf Schülerbeförderung (Schülerfahrkarte) können Sie stellen, wenn der Schulweg Ihres Kindes über 2km beträgt. In der Regel betrifft es Kinder aus Jühnsdorf und Dahlewitz. Den Antrag erhalten Sie zum Einschulungsgespräch im Sekretariat.
Bei weiteren Fragen zum Schulaufnahmeverfahren wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Schule telefonisch unter 03379 -372879 oder per E-Mail sekretariat@ingeborg-feustel-grundschule.de
Susanne Pust
Schulleiterin der Ingeborg-Feustel-Grundschule Blankenfelde