Zurückstellung vom Schulbesuch
„Schulpflichtige Kinder können im Ausnahmefall durch die Schulleiterin auf Antrag der Eltern für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass sie nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen können. Die Entscheidung erfolgt nach schulärztlicher Untersuchung und nach Beratung durch die Schule.“ (BbgSchulG)
Schülerfahrkarte
Einen Antrag auf Schülerbeförderung (Schülerfahrkarte) könne Sie stellen, wenn der Schulweg Ihres Kindes über 2km beträgt. In der Regel betrifft es Kinder aus Jühnsdorf und Dahlewitz. Den Antrag erhalten Sie zum Einschulungsgespräch im Sektretariat.